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Regulatorische Meilensteine und Projekte im Schweizer Finanzmarktrecht im Jahr 2025

Die Schweiz führt das Investitionsprüfgesetz ein: Was Sie wissen müssen

Diese Reformen stärken nicht nur die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes, sondern fördern eine moderne Risikokultur und schaffen die Grundlage für nachhaltige Resilienz in einem zunehmend digitalen Finanzumfeld. Das abrupte Umschwenken auf eine staatliche Regulierung wird abgelehnt. Die Regulierungen im Anwendungsbereich des FinfraG müssen evolutionär weiterentwickelt werden, um den technologischen Fortschritten und internationalen Standards gerecht zu werden, ohne das bewährte System grundlegend zu verändern. Ein rechtlicher Rahmen, der Rechtssicherheit und Vertrauensschutz gewährleistet, ist im Finanzmarktrecht von zentraler Bedeutung. Eine frühzeitige Einarbeitung in das neue Regelwerk hilft dabei, die Auswirkungen auf die risikogewichteten Aktiva und die sich daraus ergebende Höhe des regulatorischen Eigenkapitals, das die Banken nach Basel IV halten müssen, zu beurteilen. Speziell die internen Prozesse in den Banken und die Interaktionen zwischen den berichtenden Einheiten (u.a. das Meldewesen) und den Marktfolge- bzw.

Dafür soll zunächst eine Schnittstelle zum TARGET-Service etabliert werden. Im zweiten Schritt wird nach einer langfristigen Lösung gesucht, die Geldtransfers auf der DLT ermöglicht. MiCAR („Markets in Crypto-Assets Regulation“) ist eine EU-Verordnung, von der insbesonderein der EU operierende Kryptowerte-Dienstleister und -Emittenten betroffen sind. Transferiert ein Kryptowerte-Dienstleister im Auftrag seines Kunden („Originator“) Kryptowerte an einen Begünstigten, der seinerseits einen Kryptowerte-Dienstleister nutzt, muss er diesem Angaben zum Originator und Begünstigten übermitteln. Wenn sich auf der anderen Seite der Transaktion eine selbst gehostete Wallet befindet, ist der Kryptowerte-Dienstleister zusätzlich verpflichtet, die Angaben zum Begünstigten zu überprüfen und ggf. Der Kryptowerte-Dienstleister muss das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verringern, zum Beispiel, indem er Namen und Anschrift des Begünstigten oder Originators mit einem selbst gehosteten Wallet erhebt, speichert oder überprüft.

Regulierungen im CO2-Gesetz:

September 2020 hat die Europäische Kommission den Vorschlag zur MiCA vorgelegt, der auf europäischer Ebene eine harmonisierende Regelung im Kryptowerte-Bereich bezwecken soll und für Krypto-Anbieter und ausserhalb der EU erhebliche Auswirkungen haben wird. Das Inkrafttreten der MiCA wird für Ende 2023 bzw. Die MiCA ist Teil des europäischen Digital Finance Pakets, welches neben einer Digital Finance Strategie und einer erneuerten Retail Payments Strategie die Regulierungspakete MiCA und Digital Operational Resilience Act (DORA) umfasst. Die Europäische Kommission veröffentlichte am 25. November 2021 im Rahmen der Kapitalmarktunion die lang erwarteten Vorschläge zur Änderung der MiFID II und MiFIR.

  • Diese Neuerungen sind auch für zahlreiche große Schweizer Unternehmen, die in der EU aktiv sind, von zentraler Bedeutung in der Weiterentwicklung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  • Die sechs Indikatoren zeigen, wie klimafreundlich die im Portfolio gehaltenen Unternehmen heute wirtschaften und was sie künftig planen.
  • Eine Änderung der Bewilligungspflicht für Zahlungsdienstleister (inkl. Stablecoin) und für Anbieter von Krypto-Assets beinhalten könnte.
  • Die Verabschiedung der Verordnung auf EU-Ebene wird für 2025 erwartet, anschließend sollen die Anforderungen vermutlich sukzessive über einen Zeitraum von vier Jahren umgesetzt werden.
  • Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hatte sich auf der Grundlage einer Konsultation der Marktteilnehmer in ihrem Abschlussbericht vom November 2024 für die Verkürzung der Abwicklungsfrist ab dem 11.

Weiterführende Informationen

Diese beinhaltet Vorschläge zur Änderung einer Reihe von Richtlinien und Verordnungen, darunter auch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese Neuerungen sind auch für zahlreiche große Schweizer Unternehmen, die in der EU aktiv sind, von zentraler Bedeutung in der Weiterentwicklung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unseren Kunden helfen wir, die aufsichtsrechtlichen Veränderungen zu verstehen und umzusetzen, ohne dass ihren eigenen Kunden daraus vermeidbare Nachteile entstehen. Die Schweiz verfügt derzeit über keinen Rahmen für die Investitionskontrolle, was sie zu einem Sonderfall unter den EU- und OECD-Ländern macht. Mit diesem Gesetz würden die Schweizer Investitionsvorschriften an internationale Standards für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen angepasst, wodurch gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet würden.

Zum einen soll dadurch die Transparenz und Verfügbarkeit von Marktdaten verbessert werden, um die Position von Kleinanleger zu stärken. Zum anderen sollen die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Ausführungsplätzen gesteigert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit von EU-Marktinfrastrukturen sichergestellt werden. Voraussichtlich soll bis Ende des dritten Quartals 2023 der endgültige Gesetzestext vorliegen. Sustainable Finance und ESG (Environment, Social und Governance) sind zwei wichtige Themen für einen nachhaltigeren Schweizer Finanzplatz. Die Aktivitäten des Bundes, der Aufsichtsbehörde FINMA, der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) und der Asset Management Association Switzerland (AMAS) sowie weiterer Akteure am Finanzmarkt waren 2023 sehr vielfältig. Vermehrt traten dabei die SBVg, die AMAS und der Verband der Schweizerischen Versicherungen (SVV) als grösste Branchenverbände geschlossen auf, um die Wichtigkeit des Themas für den Finanzsektor zu untermauern.

Konsequenter Ausbau von nichtfinanziellen Berichterstattungsvorschriften in der Schweizer Gesetzgebung

Das KlG schreibt vor, dass die Finanzmittelflüsse klimaverträglich ausgerichtet werden sollen (Art. 1, Bst. c). Klimaverträglich sind Investitionen und Finanzierungen, wenn sie mit dem Ziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 übereinstimmen. Zudem soll der Finanzmarkt einen effektiven Klimazielbeitrag leisten (Art. 9). Die Umsetzung dieser Ziele wird vorerst vor allem durch freiwillige Massnahmen der Finanzbranche und Empfehlungen des Bundesrats erreicht. Sowohl das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) als auch das revidierte CO2-Gesetz sind am 1.

Er ist in seiner Grundstruktur insgesamt aber https://thun750.ch/ erhalten geblieben und aufgrund der Output-Floor-Regelung durch alle Institute anzuwenden. Anpassungen der Forderungsklassenzuordnung, Änderungen in der Risikogewichtung u.a. Von Immobilien- und Spezialfinanzierungen oder Vereinfachungen des KRMT-Rahmenwerkes.

Für die Währungsdisposition, den Informationsaustausch und die Geschäftsabstimmung nötig. Neben den operativen Prozessen müssen Finanzinstitute auch ihre Infrastruktur und Systeme modernisieren, um künftig hochkomplexe Prozesse in kürzerer Zeit abwickeln zu können. Mai 2022 erstmals das Investitionsprüfgesetz eingeführt. Sein Hauptziel ist es, ausländische Investitionen zu verhindern, die die nationale Sicherheit gefährden könnten. Das Gesetz deckte zunächst einen breiten Anwendungsbereich ab und zielte auf staatlich kontrollierte ausländische Investoren und kritische Branchen wie Verteidigung, Energie und Telekommunikation ab.

Nach Abschluss der öffentlichen Anhörung wird erwartet, dass die FINMA das neue Rundschreiben im Mai 2025 verabschiedet und dieses per 1. Ziel dieses Ansatzes ist es, den Spielraum für sogenannte interne Modelle bei der Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen einzuschränken und eine transparente und international vergleichbare Berechnung der Eigenkapitalanforderungen zu erreichen. Der finalisiert Basel-III-Standard (auch “Basel III Final” genannt) ist in der Schweiz am 1. Januar 2025 mit der revidierten Eigenmittelverordnung (“ERV”) in Kraft getreten.

Anbieter müssen die Informationen zur Preis-, Kosten- und Gebührenpolitik gut sichtbar auf der Website veröffentlichen und zugänglich machen. Mit der vollen Anwendbarkeit entsteht 2025 ein neues Aufsichtsregime mit neuen erlaubnispflichtigen Dienstleistungen. Für bestehende Dienstleistungen müssen Einwilligungen eingeholt werden und Prozesse müssen regulatorisch konform gestaltet sein. Die Verordnung soll unter anderem die Finanzstabilität sichern und Rechtssicherheit im Markt schaffen.

Wir zeigen, welche neuen Verordnungen und Vorschriften die Institute insbesondere bei ihrem Wertpapiergeschäft im Blick haben sollten, was jetzt zu tun ist – und wie die dwpbank ihre Kundeninstitute unterstützt. Die Financial Services Regulatory Practice von PwC unterstützt führende Finanzinstitute weltweit beim Umgang mit und der Umsetzung von Veränderungen infolge neuer regulatorischer Vorschriften und strategischer Risikomanagementauflagen. Mit über 25 Jahren Erfahrung war PwC das erste grosse Beratungsunternehmen, das eine speziell auf Fragen der Regulierung ausgerichtete Practice einrichtete. Das Schweizer Investitionsprüfgesetz stellt eine bedeutende Änderung in der Politik des Landes in Bezug auf ausländische Direktinvestitionen dar, da es sektorspezifische Investitionsprüfungen einführt, um die nationale Sicherheit zu gewährleisten. Obwohl das Gesetz darauf abzielt, die Schweiz an internationale bewährte Verfahren anzupassen, bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Offenheit der Wirtschaft und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Im Zuge der weiteren Diskussionen über das Gesetz wird die endgültige Fassung des Gesetzes die Landschaft der ausländischen Investitionen in der Schweiz für die kommenden Jahre bestimmen.

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